Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Weis Audio GmbH, Gaadt 31, 25980 Sylt, vertreten durch Heidrun Weis, Tel: (+49) 0 46 51 / 350 47 35, info@weis-audio.de

für die Webseite: https://weis-audio.de (vollständiges Impressum anzeigen)

 

I. Geltungsbereich

Mietverträge der Fa. Weis Audio GmbH (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im einzelnen etwas anderes vereinbart wird.

Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

Unsere Vertragspartner vor Ort (Abholstation) stehen in keinem direkten Vertragsverhältnis mit dem Kunden und gelten als unsere Erfüllungsgehilfen, da sie die Vermietung ausschließlich in unserem Namen und Auftrag für uns abwickeln. Darüberhinausgehende Leistungen (z.B. die Lieferung oder Abholung der Mietsache beim Kunden) kommen hingegen ausschließlich zwischen dem Kunden und unseren Partnern zustande.

 

II. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.

Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Prospekt mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag (24 Stunden, z.B. von heute 12:00 Uhr bis morgen 12:00 Uhr) der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.

Die Darstellung der Mietartikel auf unseren Webseiten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Eine verbindliche Buchung erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

Wir behalten uns vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt. Eventuell bereits erbrachte Zahlungsleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.

Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Um die verbindliche Reservierung für den Kunden vornehmen zu können, benötigen wir u.U. dessen Einwilligung, dass wir bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen dürfen. Bei vollständiger Vertragserfüllung verliert der Kunde dadurch sein Widerrufrecht. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß VI. dieser AGB.

Abholung & Rückgabe

Hat der Mieter im Auftrag eine Abholstation und einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im voraus per Überweisung oder bei Abholung per Barzahlung oder Kartenzahlung zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr beim Vermieter abzuholen. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr des Mieters.

 

III. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter bestätigt mit der Übernahme der Geräte den vollständigen und einwandfreien Zustand des Materials und kann diesen bis zum Gefahrenübergang prüfen. Sollte ein Mängel nicht zu erkennen sein oder zeigt sich dieser erst später, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Sollte dies nicht geschehen, wird davon ausgegangen, dass der Mängel durch den Mieter entstanden ist.

Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die genannten Mietgegenstände durch funktionsgleiche oder bessere Geräte zu ersetzen.

 

IV. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an dessen Firmensitz bzw. der betreffenden Abholstation erfolgen.

Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

 

V. Aufrechnungsverbot

Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

 

VI. Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden 30% der Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als sieben Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, werden 50% der Miete, bei weniger als zwei Tagen die volle Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet. Die Regelungen VI. Abs. 2 dieser AGB gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Eine Vorzeitige Rückgabe bewirkt keine Minderung der Mietgebühr.

 

VII. Haftung / Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.

Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.

Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

 

VIII. Haftung des Vermieters

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

Leistungsstörungen und Geräteausfall entbinden den Mieter nicht vom Vertrag und kann nicht dazu verwendet werden Zahlungen zurück zu halten. Bei Kopplung der Geräte mit Fremd-Equipment wird sämtliche Haftung ausgeschlossen. So lange nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, wird eine Haftung für die Gesamtveranstaltung ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters wegen Überschreitung der zulässigen Lautstärke oder Fehlalarme durch Nebelmaschinen werdenebenfalls ausgeschlossen.

Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.

 

IX. Sonstige Bestimmungen

1. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

2. Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden. Vollständige Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

 

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.