Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2025 (Diese AGB ersetzen alle vorherigen Versionen)
der
Weis Audio GmbH
Gaadt 31, 25980 Sylt
vertreten durch die Geschäftsführerin Heidrun Weis
Telefon: +49 (0)4651 / 350 47 35
E-Mail: info@weis-audio.de
für die Webseite: https://weis-audio.de (vollständiges Impressum anzeigen)
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Weis Audio GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über
- die Vermietung von Veranstaltungstechnik,
- den Verkauf von Veranstaltungstechnik sowie
- Installations-, Montage-, Einrichtungs-, Einmess- und sonstige technische Dienstleistungen
(nachfolgend zusammen „Leistungen“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Vertragspartner vor Ort (z. B. Abholstationen) handeln ausschließlich als Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Weitergehende Leistungen wie Lieferung oder Abholung kommen – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande.
II. Verbraucher und Unternehmer
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
III. Preise und Umsatzsteuer
- Die auf der Webseite genannten Preise verstehen sich als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Gegenüber Unternehmern werden Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Zusatzleistungen wie Lieferung, Aufbau, Installation, Einmessung, Betreuung oder Abbau sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht Bestandteil der Miet- oder Kaufpreise und werden gesondert berechnet.
IV. Zustandekommen des Vertrages
- Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Der Kunde ist an seine Bestellung für einen Zeitraum von zwei Wochen gebunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
V. Widerrufsrecht / Fernabsatz
- Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
- Unternehmer
Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
Die Vorschriften über Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge finden auf Verträge mit Unternehmern keine Anwendung.
VI. Vermietung von Veranstaltungstechnik
- Der Mietzins wird für jeden angefangenen Zeitraum von 24 Stunden berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vereinbarten Mietdauer ist ausgeschlossen.
- Die Miete ist – sofern nichts anderes vereinbart – im Voraus zu entrichten.
- Abholung und Rückgabe erfolgen auf Kosten und Gefahr des Mieters.
- Der Mieter bestätigt mit Übernahme der Mietsache deren ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Mietsache durch funktionsgleiche oder höherwertige Geräte zu ersetzen.
VII. Mietdauer und Rückgabe
- Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe der Mietsache und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
- Eine stillschweigende Verlängerung gemäß § 545 BGB ist ausgeschlossen.
- Wird die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist für jeden angefangenen Tag eine volle Tagesmiete zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
VIII. Rücktritt / Stornierung
- Tritt der Kunde vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, werden folgende Stornokosten fällig:
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30 % der Miete
- weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Miete
- weniger als 2 Tage vor Mietbeginn: 100 % der Miete
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Eine vorzeitige Rückgabe führt zu keiner Minderung der Vergütung.
IX. Verkauf von Veranstaltungstechnik
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Anbieters. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für laufende Geschäftsbeziehungen.
1. Neuware und Gebrauchtware
Sofern Veranstaltungstechnik als „gebraucht“, „gebraucht – geprüft“ oder „refurbished“ verkauft wird, wird dies im jeweiligen Angebot oder in der Produktbeschreibung ausdrücklich kenntlich gemacht. Gebrauchte Geräte können alters- oder nutzungsbedingte Gebrauchsspuren aufweisen.
2. Verkauf an Verbraucher (B2C) – Gebrauchtgeräte
Beim Verkauf gebrauchter Geräte an Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Geräte kann – soweit gesetzlich zulässig – auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt werden, sofern hierauf im jeweiligen Angebot ausdrücklich hingewiesen wird. Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart oder im Angebot als solche bezeichnet sind.
3. Verkauf an Unternehmer (B2B) – Gebrauchtgeräte
Beim Verkauf gebrauchter Geräte an Unternehmer erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig. Ein Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht. Die Haftung des Anbieters für Mängel gebrauchter Geräte ist gegenüber Unternehmern auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
X. Installation und technische Dienstleistungen
- Der Anbieter schuldet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen nach anerkannten technischen Regeln.
- Der Kunde stellt sicher, dass die örtlichen und technischen Voraussetzungen (z. B. Stromversorgung, Tragfähigkeit, bauliche Gegebenheiten) gegeben sind.
- Verzögerungen oder Schäden aufgrund ungeeigneter Voraussetzungen hat der Anbieter nicht zu vertreten.
XI. Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache zum Wiederbeschaffungswert.
- Für Ausfallzeiten aufgrund vom Mieter zu vertretender Schäden ist der Anbieter berechtigt, entgangene Mieteinnahmen geltend zu machen.
XII. Haftung des Anbieters
- Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
XIII. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
XIV. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Kunde Kaufmann oder Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
XV. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Webseite.
XVI. Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).